Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. GÜLTIGKEIT

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Nice&Easy Polesport N. Gerlich I. Wünnenberg GbR (N&E) und ihren Kunden/innen, sofern es in Einzelfällen zu keinen anderen schriftlichen Vereinbarungen kam.

2. VERTRAGSGEGENSTAND

2.1 Beratung und Betreuung

Der Vertragsgegenstand ist eine individuelle Beratung und Betreuung der Kunden im Rahmen der vereinbarten (Gruppen)- Trainings- und Gesundheitsberatung.

2.2 Konzept

N&E bietet ein auf den/die Kunden/innen individuell personenbezogenes Konzept an. Insbesondere werden Trainingsinhalten, Trainingsziele sowie Sportbekleidungsauswahl und ggfs. Ernährungsberatung angeboten. Das Konzept berücksichtigt die jeweiligen Bedürfnisse und körperlichen Fähigkeiten des Kunden. Die Betreuung des Kunden erfolgt persönlich durch den Trainer.

Alle Veranstaltungen und Kurse werden von N&E durchgeführt. Das Lehrangebot der einzelnen Kurse ist nicht verbindlich und richtet sich nach dem Leistungsniveau der Teilnehmer. Der Fortschritt und Erfolg im Kurs für den Einzelnen hängen von seinen persönlichen Fähigkeiten ab. Ein bestimmter Erfolg kann von N&E nicht garantiert werden. Änderungen im Kursplan sind jederzeit möglich. Wir behalten uns das Recht vor, einzelne Kurse bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen oder zusammenzulegen, informieren Sie darüber jedoch rechtzeitig. Entfällt ein Kurs, kann dieser gemäß dem Leistungsniveau in einem anderen Kurs nachgeholt werden.

Teilnehmerinnen buchen sich spätestens 24 Std vor Kurbeginn in unser Buchungssystem Niceandeasy.team ein. Bei Nichterfolgung besteht keine Garantie auf Kursteilnahme.

3. VERTRAG

3.1 Vertragsabschluss

Die Anmeldung hat schriftlich mit Angabe von vollständigem Namen und Adresse, Telefonnummer und Geburtsdatum zu erfolgen und ist auch ohne schriftliche Bestätigung verbindlich. Die N&E und der/die zukünftige Kunde/in können die Vereinbarung ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Minderjährige Kunden/innen benötigen die Einverständniserklärung der Eltern.

Mit der Anmeldung bestätigt der/die Kunde/in, dass die AGB zur Kenntnis genommen wurde und anerkennt.

3.2.Vergütung/Honorar

Die Vergütung wird nach Unterzeichnung des Vertrages erstmalig zum Folgemonat, jeweils zum 15ten eines Monats an die N&E fällig. Der Kunde/in verpflichtet sich einen Dauerauftrag für die Laufzeit des Vertrages, über die Höhe der vereinbarten Vergütung bei seiner/ihrer Bank zugunsten N&E ( Grenke Bank IBAN DE 96 2013 0400 0060 2583 32 ) einzustellen. Sonderkurse und Events sind vor der Veranstaltung zu vergüten!

3.2.1. Preisanpassungsrecht

Die vertragliche Vergütung enthält derzeit einen Mehrwertsteuersatz von 19%. Bei einer gesetzlichen Änderung des Steuersatzes ändert sich die Vergütung entsprechend der Differenz vom alten zum neuen Steuersatz.

3.3. Pflichten Kunde/in

Jeder/e Kunde/in ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, E-mail-Adresse, Telefonnummer, ggf. Studienabschluss– bzw. Abbruch des Studiums und Bankverbindung) N&E mitzuteilen. Kosten, die durch Unterlassung dieser Pflicht entstehen, müssen dem/der Kunden/in in Rechnung gestellt werden.

3.3.1. Zahlungsverzug

Befindet sich der/die Kunde/in zwei oder mehr Monate mit seiner/Ihrer Zahlung in Verzug, so ist die N&E berechtigt, den Vertrag per sofort zu kündigen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

3.3.2. Verzugskosten

Die N&E behält sich das Recht vor, dem Kunde/in Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.

4. LAUFZEIT/ RUHEN/ KÜNDIGUNG/ ÜBERTRAGBARKEIT/ KRANKHEIT/ SCHWANGERSCHAFT

4.1. Erstlaufzeit/ Verlängerung

Die Vertragslaufzeit entspricht 6 Monate ab Vertragsabschluss und verlängert sich danach automatisch um drei weitere Monate, wenn weder der/die Kunde/in noch die N&E diesen Vertrag schriftlich – spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Vertragsende – gekündigt hat.

Dies gilt nicht für Verträge, die zu Sonderkonditionen geschlossen wurden – diese Verträge enden zum vereinbarten Ablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Die Gültigkeit für Kurskarten und Gutscheine beträgt ein Jahr ab Kaufdatum.

4.2. Ruhen des Vertrages

Der/die Kunde/in hat die Möglichkeit, nur mit Vorlage entsprechender Nachweise und im gegenseitigen Einvernehmen mit der N&E – seinen Vertrag monatsweise – stillzulegen. Diese Maßnahme ist der N&E mindestens fünf Werktage vor Beginn des beantragten Ruhens des Vertrages bekannt zu geben. Für eben diese Dauer ist das Kunde/in von der Zahlung der Monatsvergütung befreit und kann die Leistungen der N&E nicht in Anspruch nehmen. Der Vertragslaufzeit verlängert sich um die Dauer des Ruhens.

4.3. Kündigung bei Umzug

Bei Umzug steht dem/der Kunde/in ab einer Entfernung von 25 km zum bisherigen Wohnort ein Sonderkündigungsrecht zu, das mit einer Frist von zwei Wochen, zum Monatsende zu beantragen ist. Als Nachweis hierzu sind die Ab- und Anmeldungsbestätigung der jeweiligen Stadt/ Gemeinde vorzulegen.

4.4.Übertragbarkeit

Gebuchte Leistungen sind nicht an Dritte übertragbar!

4.5. Sporttauglichkeit

Dem/der Kunden/in ist bekannt, dass die Angebote von N&E nur bei entsprechender Sportgesundheit genutzt werden dürfen. Bestehen Zweifel bezüglich der Sportgesundheit, hat der/die Kunde/in vor der Anmeldung zum Kurs – zur Vermeidung von Schäden – einen Arzt zu konsultieren N&E übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Schäden, die durch die Teilnahme an Kursen/Trainings trotz fehlender sportlicher Gesundheit entstehen. Ausgenommen von dieser Regel ist die Haftung von N&E für Gesundheitsschäden, welche der/die Kund/in durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Mitarbeiters von N&E erleidet

Im Falle von attestierter Sportunfähigkeit von mindestens 4 Wochen, ruht der Vertrag für diesen Zeitraum. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um die attestierte Zeit der Sportunfähigkeit.

4.6. Schwangerschaft

Im Falle einer Schwangerschaft, ruht der Vertrag für den Zeitraum der Schwangerschaft. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um die attestierte Zeit der Sportunfähigkeit. Die Schwangerschaft ist durch ein Attest nachzuweisen. Siehe hierzu auch § 4.5. N&E weist ausdrücklich darauf hin, dass es Übungen gibt die nicht während einer Schwangerschaft auszuführen sind. Den diesbezüglichen Anweisungen von N&E bzw. dessen Mitarbeiterern sind Folge zu leisten!

5. HAFTUNG DER N&E

Die N&E haftet bei leichter Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung ihrer Kardinalspflichten (dies sind die Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der/die Kunde/in regelmäßig vertrauen darf). Die Haftung beschränkt sich auf die Höhe der bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der N&E oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen.

Sofern die Haftung der N&E ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen.

6. VERHALTEN IM STUDIO

6.1. Konsumverbote/verbotene Gegenstände

Es ist dem/der Kunden/in untersagt, im Studio zu rauchen, alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Kunde/in untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordnetem Gebrauch des/der Kunden/in s dienen und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Kunde/in s erhöhen sollen (z.B. Anabolika), in das Studio mitzubringen. In gleicher Weise ist es des/der Kunden/in untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.

Eigene Getränke können jederzeit mitgebracht und konsumiert werden so lange hierfür Plastikflaschen benutzt werden.

Es ist nur der Gebrauch von handelsüblichen Gripmitteln für Polestangen erlaubt.

6.2. Begleitpersonen

Das Mitbringen von Begleitpersonen und Tieren in das Studio ist nur nach vorheriger Absprache gestattet. Jugendliche unter 18 Jahren können jederzeit von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden. (dieser Erziehungsberechtigt wartet dann aber während des eigentlichen Trainings im Aufenthaltsbereich)

6.3 Fotografie und Videomaterial

N&E bietet die Möglichkeit zu vorher abgestimmten Zeiten Handy -Fotos/Videos zu machen. N&E behält sich das Recht vor, die Nutzung dieses Bildmaterials für die sozialen Medien Facebook etc. auszuschließen.

6.4 Schmuck

Das Tragen von Schmuck (Ringe, Ohrringe, Ketten) ist während des Trainings zur Vermeidung von Verletzungen verboten. Körperpiercings sind zu entfernen oder mit Pflastern abzukleben.

6.5 Smartphones

Die Nutzung von Smartphones im Studiobereich ist grundsätzlich untersagt. Wir bitten diese während des Trainings auf lautlos zu stellen!

7. DATENSCHUTZ

Alle persönlichen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankdaten, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte ist ausgeschlossen.

Sie sind gemäß Artikel 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber N&E um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß Artikel 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber N&E die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch oder per E-Mail an N&E übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. Sie stimmen hiermit ausdrücklich der Erhebung Ihrer Daten zu vorgenanntem Zweck zu!

8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

8.1. Änderung der AGB:

Die N&E ist berechtigt, die AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Der/die Kunde/in wird von dieser Änderung schriftlich in Kenntnis gesetzt werden. Widerspricht der/die Kunde/in nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen, so gelten die neuen AGB als akzeptiert und wirksam.

8.2. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

8.3 Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist am Sitz der Gesellschaft N&E.